Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (nur für den kaufmännischen Verkehr)

 

1. Allgemeines

Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen sind ausschließlich für alle Lieferungen unserer Firma an Gewerbetreibende verbindlich. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaige Bedingungen des Bestellers, die den unsrigen zuwider laufen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Natamil GmbH.

 

2. Angebote, Aufträge, Auftragsbestätigungen

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten freibleibend, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Aufträge des Kunden werden für den Verkäufer durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags verbindlich. Telefonische Absprachen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

 

3. Lieferfristen, Verzug

Wir sind bemüht, die genannten Liefertermine einzuhalten. Liefertermine sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich zugesagt sind. Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn die Lieferung bis zum Ablauf der Frist das Werk oder das Lager verlassen hat, oder die Versandbereitschaft erklärt wurde. Wird von uns ein vereinbarter Liefertermin überschritten, so hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Ist die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfolgt, so hat der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz verlangt oder auf Lieferung besteht. Lieferpflichten oder Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit seinen Mitwirkungspflichten oder Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder früheren Geschäften im Verzug ist. Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, dass uns Sicherheiten geleistet oder vor Ablieferung bar bezahlt wird. Bei Eintritt unverschuldeter Ereignisse, besonders in allen Fällen höherer Gewalt (z.B. Betriebsstörungen, Maschinendefekte, behördliche Maßnahmen, Streik, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Verzögerungen auf dem Transportweg) sind wir von der Einhaltung etwaiger Liefertermine entbunden oder berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

 

4. Versand, Gefahrenübergang

Die Wahl von Versandart, Versandweg sowie Frachtführer erfolgt durch den Verkäufer. Unsere Lieferverpflichtung ist mit dem Ausgang der Ware aus dem Werk, dem Lager oder der Übergabe an den Frachtführer erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Käufer über.

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Lieferung erfolgt ab Lager unfrei, zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Rechnung. Die genannten Preise enthalten nicht die gesetzliche MwSt. Preisnachlässe gewähren wir nur auf unsere Produkte, nicht auf Fracht oder Verpackung.

Wird eine Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, so steht der Natamil GmbH das Recht zu, sofortige Zahlung aller noch offenen und auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, über den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder anderweitige Überlassung an Dritte sind ihm nicht gestattet.

 

7. Sachmängel, Mängelhaftung, sonstige Schadensersatzansprüche

Ist der Besteller Kaufmann, dann gelten für seine Untersuchungs- und Rügepflicht sowie für die Folge verspäteter Untersuchung und Rüge die Paragraphen 377f HGB, in allen anderen Fällen hat der Besteller offensichtliche Mängel zur Vermeidung des Verlustes der Gewährleistungsansprüche innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel unverzüglich nach Feststellung. Bei begründeter Mängelrüge sind wir berechtigt nach unserer Wahl Nacherfüllung, Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu leisten. Wir leisten nur Ersatz, wenn ausreichend nachgewiesen ist, dass die Ware zur Zeit der Lieferung fehlerhaft war und die reklamierte Ware an uns zurückgesandt wurde. Sachmängelansprüche bestehen nicht, soweit nur eine unerhebliche Minderung des Wertes oder nur eine unerhebliche Einschränkung der Brauchbarkeit vorliegt. Gewährleistungszusagen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich zusagen. Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Ware, soweit nicht das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.

Ein über unsere Warenlieferung hinausgehender Schadensersatzanspruch, z.B. wegen Einbußen, Kosten oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit Benutzung, Unbenutzbarkeit oder Lieferweise unserer Produkte entstehen, wird für unsere Firma wie auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

8. Sonstiges

Das Recht der weiteren Verwendung an von uns gelieferten Entwürfen, Zeichnungen und Anordnungen, soweit sie einen gesetzlichen oder gewerblichen Urheberschutz genießen, behalten wir uns vor. Für eingereichte Dateien übernehmen wir keine Haftung. Bitte nur Kopien einreichen.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München, Gerichtsstand für alle Streitfälle, unabhängig vom Streitwert ist München. Das gilt auch für den Fall, dass unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsabschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt hat, oder dieser nicht bekannt ist.

 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

Natamil GmbH

Stand 04.02.2014